Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Hansa Tresor Vertriebs-GmbH, Eduard-Suhling-Str. 13, 28217 Bremen, Amtsgericht Bremen, HRB 30130 HB, Geschäftsführer: Wolfgang Meyer (nachfolgend „HANSA TRESOR“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für künftige gleichartige Geschäftsbeziehungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HANSA TRESOR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag gehen diesen AGB vor.
Bei öffentlichen Auftraggebern gelten diese AGB nur, soweit keine vorrangigen Vergabe-, Vertrags- oder Einkaufsbedingungen wirksam vereinbart wurden.
Angebote von HANSA TRESOR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung oder Beauftragung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, technische Daten und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen oder auf der Website sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Vertragsinhalt geworden sind. Ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten sowie maßgebliche Sicherheitsstufen, Widerstandsgrade und Zertifizierungen bleiben hiervon unberührt.
Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von HANSA TRESOR zustande. Bestellungen und Beauftragungen können insbesondere schriftlich, per E-Mail oder mittels eines vereinbarten digitalen Signaturverfahrens erfolgen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich HANSA TRESOR die hierfür bestehenden Rechte vor. Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen bleiben zulässig, soweit vereinbarte Eigenschaften, Sicherheitsmerkmale, Zertifizierungen und der vorgesehene Gebrauch nicht beeinträchtigt werden.
Bei individuell angefertigten oder kundenspezifisch ausgestatteten Produkten sind Änderungen nach Vertragsabschluss nur mit Zustimmung von HANSA TRESOR möglich. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Besteller, soweit sie durch die gewünschte Änderung verursacht werden.
Soweit HANSA TRESOR trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer eigener Bestellung ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird, verlängern sich Lieferzeiten angemessen. Bei endgültiger Nichtverfügbarkeit kann HANSA TRESOR vom betroffenen Vertrag zurücktreten; bereits erhaltene Zahlungen werden insoweit erstattet. Ein Nachfolgemodell wird nur mit Zustimmung des Kunden geliefert.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Lieferung, Einbringung, Aufstellung, Montage, Verankerung oder sonstige Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
Soweit im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, sind 30 % des vereinbarten Preises nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 70 % sind zum vereinbarten Liefertermin fällig.
Verschiebt der Kunde den vereinbarten Liefertermin aus einem von ihm zu vertretenden Grund, wird die Restzahlung spätestens vier Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin fällig, sofern die Ware zu diesem Zeitpunkt lieferbereit ist und HANSA TRESOR zum ursprünglich vereinbarten Termin hätte liefern können. Mehrfache kundenseitige Verschiebungen setzen diese Frist nicht erneut in Gang.
Ab diesem Zeitpunkt kann HANSA TRESOR angemessene, tatsächlich entstehende Lager- und Mehraufwendungen berechnen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; zulässige Mahn- und Beitreibungskosten können berechnet werden. HANSA TRESOR kann bei erheblichen Zahlungsrückständen noch nicht erbrachte Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang zurückhalten.
Für Wartungs-, Reparatur-, Service- und sonstige Werkleistungen gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich voraussichtliche Angaben und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. HANSA TRESOR informiert den Kunden über wesentliche Änderungen des voraussichtlichen Liefertermins.
Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die HANSA TRESOR nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht rechtzeitiger Herstellerbelieferung, höherer Gewalt oder vergleichbarer nicht beherrschbarer Ereignisse, verlängern die Lieferzeit angemessen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Dem Kunden entstehen allein aufgrund einer von HANSA TRESOR veranlassten Teillieferung keine unangemessenen zusätzlichen Kosten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Er kann insbesondere reine Lieferung, Einbringung, Aufstellung, Montage und/oder Verankerung umfassen. Die Leistung kann durch HANSA TRESOR oder von HANSA TRESOR beauftragte Fach- und Logistikpartner ausgeführt werden.
Der Kunde hat HANSA TRESOR rechtzeitig und vollständig über alle für Lieferung, Einbringung, Aufstellung und Montage relevanten örtlichen Gegebenheiten zu informieren, insbesondere über Zufahrt, Treppen und Stufen, Tür- und Durchgangsmaße, Raumhöhen, Aufzüge, längere Transportwege, geeignete Aufstellflächen, erforderliche Genehmigungen, Zugänglichkeit sowie bekannte Besonderheiten zur Tragfähigkeit und sonstige Hindernisse.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Boden, Wand und sonstige Bauteile für die vorgesehene Aufstellung und gegebenenfalls Verankerung geeignet sind. Auf Leitungen, Rohre, Fußbodenheizungen und vergleichbare Installationen im Arbeitsbereich ist HANSA TRESOR vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen.
Erforderliche bauliche Vor- und Zusatzarbeiten, insbesondere Verstärkungen, Wandöffnungen, besondere Bodenarbeiten oder statische Nachweise, sind vom Besteller zu veranlassen und zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind. Vereinbarte Bohr- und Verankerungsarbeiten von HANSA TRESOR bleiben hiervon unberührt.
Die vom Kunden mitgeteilten oder gemeinsam mit ihm aufgenommenen Maße, Angaben und örtlichen Gegebenheiten sind vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde trägt die von ihm zu vertretenden Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben.
Entsteht aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben, nicht erfüllter Voraussetzungen oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände zusätzlicher Aufwand, können die tatsächlich erforderlichen Mehrkosten berechnet werden. Dies kann insbesondere zusätzliche Arbeitszeit, Personal, Hilfsmittel, Wartezeiten, weitere Anfahrten, Rücktransport, Zwischenlagerung oder erneute Lieferung umfassen.
Die örtlichen Gegebenheiten können vorab durch HANSA TRESOR, insbesondere vor Ort oder per Videoanalyse, eingeschätzt werden. Reicht dies für eine verlässliche Beurteilung nicht aus, kann eine gesonderte Vor-Ort-Prüfung vereinbart werden. Etwaige Kosten werden vorher mitgeteilt.
Treten trotz vorheriger Einschätzung nicht erkennbare bauliche oder tatsächliche Gegebenheiten auf, die zusätzlichen Aufwand erfordern, können die hierdurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnet werden.
Aufgrund von Gewicht und Abmessungen eines Tresors können bei fachgerechter Einbringung, Aufstellung, Verschiebung, Drehung, Absetzung oder Verankerung typische Restrisiken für Böden, Wände, Treppen, Stufen, Türrahmen und sonstige Gebäudeteile bestehen. Der Kunde hat auf besonders empfindliche oder gefährdete Bereiche hinzuweisen und zumutbare Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Für Schäden gelten die Haftungsregelungen dieser AGB.
Gefahrübergang und Abnahme richten sich nach der Art der vereinbarten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften. Bei Leistungen, die neben der Lieferung eine Einbringung, Montage oder Verankerung umfassen, ist der jeweils vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen. Gesetzliche Rechte bei wesentlichen Mängeln bleiben unberührt.
Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit sowie verbindliche Herstellerangaben, Sicherheitsstufen, Widerstandsgrade und Zertifizierungen. Geringfügige technisch notwendige Abweichungen bei sonstigen Maßen, Gewichten oder Ausführungsdetails bleiben zulässig, soweit Sicherheit, Zertifizierung, vereinbarte Beschaffenheit und vorgesehener Gebrauch nicht beeinträchtigt werden.
Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als solche zugesagt wurde. Hersteller- oder sonstige Drittgarantien richten sich nach deren jeweiligen Bedingungen.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist. Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
HANSA TRESOR ist zunächst zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren und Werkleistungen beträgt gegenüber Unternehmern grundsätzlich zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Gesetzlich zwingende längere Fristen und zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Für gebrauchte Waren gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Regelungen sowie die gesetzlichen Grenzen.
Für von HANSA TRESOR revidierte gebrauchte Tresore gilt eine Garantie von zwölf Monaten. Das Schloss sowie vorhandene oder gebrauchsbedingte optische Beeinträchtigungen, insbesondere Kratzer und Lackschäden, sind von der Garantie ausgenommen.
Einzelheiten und etwaige weitere Garantiebedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung. Gesetzliche Mängelrechte werden durch die freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.
Bei Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Änderungen, insbesondere Sonderlackierungen, Innenausstattungen, Schlossvarianten oder sonstigen auftragsbezogenen Anpassungen, sind Änderungen oder Stornierungen nach Auslösung der Herstellerbestellung oder Produktion nur möglich, soweit HANSA TRESOR bzw. der Hersteller zustimmt.
Tatsächlich entstandene und dem Auftrag zurechenbare Kosten einer nachträglichen Änderung oder Stornierung können dem Kunden berechnet werden.
Vom Kunden bereitgestellte oder gemeinsam mit ihm aufgenommene und von ihm bestätigte Maße, Zeichnungen und technische Angaben sind vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde trägt die von ihm zu vertretenden Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben.
Soweit HANSA TRESOR Tresore kurz- oder langfristig vermietet, ergeben sich Mietdauer, Mietpreis, Liefer-, Einbringungs-, Verankerungs- und Abholkosten sowie weitere Konditionen aus dem jeweiligen Mietvertrag oder Angebot.
Der Mietgegenstand darf ohne vorherige Zustimmung von HANSA TRESOR nicht an einen anderen Standort verbracht, demontiert, neu verankert, untervermietet oder dauerhaft Dritten überlassen werden.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen.
HANSA TRESOR bietet insbesondere Wartung, Reparatur, Schlosswechsel und wiederkehrende Serviceleistungen an. Leistungsumfang und Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, können Arbeitszeit, Anfahrt, Ersatzteile und Materialien nach den vereinbarten bzw. zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Konditionen berechnet werden.
Ist eine Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht oder nicht vollständig durchführbar, können die tatsächlich angefallenen angemessenen Aufwendungen, insbesondere Anfahrt und Arbeitszeit, berechnet werden.
Sind Originalersatzteile nicht verfügbar, können technisch gleichwertige oder höherwertige Nachfolgeteile eingesetzt werden, soweit Funktion, Sicherheit, Zertifizierung und ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften nicht beeinträchtigt werden.
Bei laufenden Wartungs- und Serviceverträgen ergeben sich Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
HANSA TRESOR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Haftung wegen Arglist oder aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für typische, trotz fachgerechter Durchführung nicht vollständig vermeidbare Risiken bei Transport, Einbringung, Aufstellung, Verschiebung oder Verankerung gelten die vorstehenden Haftungsgrundsätze.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der aus der Geschäftsbeziehung gesicherten Forderungen Eigentum von HANSA TRESOR.
Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der gesicherten Forderungen an HANSA TRESOR ab; HANSA TRESOR nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung ermächtigt.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er darf sie nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen und hat HANSA TRESOR bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter unverzüglich in Textform zu informieren.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen von HANSA TRESOR.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
HANSA TRESOR liefert und erbringt Leistungen grundsätzlich innerhalb Deutschlands, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Hansa Tresor Vertriebs-GmbH, Eduard-Suhling- Str. 13, 28217 Bremen, Amtsgericht Bremen, HRB 30130 HB, Geschäftsführer: Wolfgang Meyer (nachfolgend „HANSA TRESOR“) mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit der Vertrag nicht über einen Online-Shop geschlossen wird. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag gehen diesen AGB vor.
Angebote von HANSA TRESOR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung oder Beauftragung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von HANSA TRESOR zustande. Bestellungen und Beauftragungen können insbesondere schriftlich, per E-Mail oder mittels eines vereinbarten digitalen Signaturverfahrens erfolgen.
Technische Änderungen und geringfügige Abweichungen bleiben zulässig, soweit vereinbarte Eigenschaften, Sicherheitsmerkmale, Zertifizierungen und der vorgesehene Gebrauch nicht beeinträchtigt werden.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, technische Daten und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen oder auf der Website sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Vertragsinhalt geworden sind. Ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten sowie maßgebliche Sicherheitsstufen, Widerstandsgrade und Zertifizierungen bleiben hiervon unberührt.
Bei individuell angefertigten oder kundenspezifisch ausgestatteten Produkten sind Änderungen nach Vertragsschluss nur mit Zustimmung von HANSA TRESOR möglich. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde, soweit sie durch die gewünschte Änderung verursacht werden und dies gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten für Lieferung, Einbringung, Aufstellung, Montage, Verankerung oder sonstige Leistungen werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
Soweit im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist und die Zahlungsabrede nach Art des Vertrags gesetzlich zulässig ist, sind 30 % des vereinbarten Preises nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 70 % sind zum vereinbarten Liefertermin fällig.
Verschiebt der Kunde den vereinbarten Liefertermin aus einem von ihm zu vertretenden Grund, wird die Restzahlung spätestens vier Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin fällig, sofern die Ware zu diesem Zeitpunkt lieferbereit ist und HANSA TRESOR zum ursprünglich vereinbarten Termin hätte liefern können. Mehrfache kundenseitige Verschiebungen setzen diese Frist nicht erneut in Gang.
Ab diesem Zeitpunkt können angemessene, tatsächlich entstehende Lager- und Mehraufwendungen berechnet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für Wartungs-, Reparatur-, Service- und sonstige Werkleistungen gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich voraussichtliche Angaben und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. HANSA TRESOR informiert den Kunden über wesentliche Änderungen des voraussichtlichen Liefertermins.
Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die HANSA TRESOR nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht rechtzeitiger Herstellerbelieferung, höherer Gewalt oder vergleichbarer nicht beherrschbarer Ereignisse, verlängern die Lieferzeit angemessen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
Wird HANSA TRESOR trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer eigener Bestellung ohne eigenes Verschulden endgültig nicht beliefert, kann HANSA TRESOR nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vom betroffenen Vertrag zurücktreten; bereits erhaltene Zahlungen werden insoweit unverzüglich erstattet. Ein Nachfolgemodell wird nur mit Zustimmung des Kunden geliefert.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und dem Kunden hierdurch keine unangemessenen zusätzlichen Kosten entstehen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Er kann insbesondere reine Lieferung, Einbringung, Aufstellung, Montage und/oder Verankerung umfassen. Die Leistung kann durch HANSA TRESOR oder von HANSA TRESOR beauftragte Fach- und Logistikpartner ausgeführt werden.
Der Kunde hat HANSA TRESOR rechtzeitig und vollständig über alle für Lieferung, Einbringung, Aufstellung und Montage relevanten örtlichen Gegebenheiten zu informieren, insbesondere über Zufahrt, Treppen und Stufen, Tür- und Durchgangsmaße, Raumhöhen, Aufzüge, längere Transportwege, geeignete Aufstellflächen, erforderliche Genehmigungen, Zugänglichkeit sowie bekannte Besonderheiten zur Tragfähigkeit und sonstige Hindernisse.
Der Kunde hat HANSA TRESOR auf bekannte Besonderheiten von Boden, Wand und sonstigen Bauteilen sowie auf Leitungen, Rohre, Fußbodenheizungen und vergleichbare Installationen im Arbeitsbereich hinzuweisen. Soweit erforderlich, hat der Kunde die Eignung und Tragfähigkeit der vorgesehenen Aufstell- und Verankerungsflächen sicherzustellen.
Erforderliche bauliche Vor- und Zusatzarbeiten, insbesondere Verstärkungen, Wandöffnungen, besondere Bodenarbeiten oder statische Nachweise, sind vom Kunden zu veranlassen und zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind. Vereinbarte Bohr- und Verankerungsarbeiten von HANSA TRESOR bleiben hiervon unberührt.
Die vom Kunden mitgeteilten oder gemeinsam mit ihm aufgenommenen Maße, Angaben und örtlichen Gegebenheiten sind vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Kunde trägt die von ihm zu vertretenden Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben.
Entsteht aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben, nicht erfüllter Voraussetzungen oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände zusätzlicher Aufwand, können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Mehrkosten berechnet werden.
Die örtlichen Gegebenheiten können vorab insbesondere vor Ort oder per Videoanalyse eingeschätzt werden. Reicht dies für eine verlässliche Beurteilung nicht aus, kann eine gesonderte Vor-Ort-Prüfung vereinbart werden; etwaige Kosten werden vorher mitgeteilt.
Treten trotz vorheriger Einschätzung nicht erkennbare bauliche oder tatsächliche Gegebenheiten auf, die zusätzlichen Aufwand erfordern, können die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten berechnet werden.
Aufgrund von Gewicht und Abmessungen eines Tresors können bei fachgerechter Einbringung, Aufstellung, Verschiebung, Drehung, Absetzung oder Verankerung typische Restrisiken für Böden, Wände, Treppen, Stufen, Türrahmen und sonstige Gebäudeteile bestehen. Der Kunde hat auf besonders empfindliche oder gefährdete Bereiche hinzuweisen und zumutbare Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Für Schäden gelten die Haftungsregelungen dieser AGB und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei Verbrauchsgüterkäufen richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Versendung geht die Gefahr insbesondere nicht allein dadurch auf den Verbraucher über, dass HANSA TRESOR einen von HANSA TRESOR benannten oder beauftragten Transporteur einschaltet.
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Abnahmeregelungen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bleiben unberührt.
Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit sowie verbindliche Herstellerangaben, Sicherheitsstufen, Widerstandsgrade und Zertifizierungen. Geringfügige technisch notwendige Abweichungen bei sonstigen Maßen, Gewichten oder Ausführungsdetails bleiben zulässig, soweit Sicherheit, Zertifizierung, vereinbarte Beschaffenheit und vorgesehener Gebrauch nicht beeinträchtigt werden.
Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als solche zugesagt wurde. Hersteller- oder sonstige Drittgarantien richten sich nach deren jeweiligen Bedingungen.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers.
Für von HANSA TRESOR revidierte gebrauchte Tresore gilt eine Garantie von zwölf Monaten. Das Schloss sowie vorhandene oder gebrauchsbedingte optische Beeinträchtigungen, insbesondere Kratzer und Lackschäden, sind von der Garantie ausgenommen.
Einzelheiten und etwaige weitere Garantiebedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung. Gesetzliche Mängelrechte des Verbrauchers werden durch die freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.
Bei Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Änderungen sind Änderungen oder freiwillige Stornierungen nach Auslösung der Herstellerbestellung oder Produktion nur möglich, soweit HANSA TRESOR bzw. der Hersteller zustimmt. Tatsächlich entstandene und dem Auftrag zurechenbare Kosten können dem Kunden berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, gelten hinsichtlich eines Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit HANSA TRESOR Tresore kurz- oder langfristig vermietet, ergeben sich Mietdauer, Mietpreis, Liefer-, Einbringungs-, Verankerungs- und Abholkosten sowie weitere Konditionen aus dem jeweiligen Mietvertrag oder Angebot.
Der Mietgegenstand darf ohne vorherige Zustimmung von HANSA TRESOR nicht an einen anderen Standort verbracht, demontiert, neu verankert, untervermietet oder dauerhaft Dritten überlassen werden.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen.
HANSA TRESOR bietet insbesondere Wartung, Reparatur, Schlosswechsel und wiederkehrende Serviceleistungen an. Leistungsumfang und Vergütung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, können Arbeitszeit, Anfahrt, Ersatzteile und Materialien nach den vor Vertragsschluss vereinbarten oder mitgeteilten Konditionen berechnet werden.
Ist eine Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht oder nicht vollständig durchführbar, können die tatsächlich angefallenen angemessenen Aufwendungen berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sind Originalersatzteile nicht verfügbar, können technisch gleichwertige oder höherwertige Nachfolgeteile eingesetzt werden, soweit Funktion, Sicherheit, Zertifizierung und ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften nicht beeinträchtigt werden.
Bei laufenden Wartungs- und Serviceverträgen ergeben sich Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
HANSA TRESOR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Haftung wegen Arglist oder aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für typische, trotz fachgerechter Durchführung nicht vollständig vermeidbare Risiken bei Transport, Einbringung, Aufstellung, Verschiebung oder Verankerung gelten die vorstehenden Haftungsgrundsätze.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von HANSA TRESOR.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift. HANSA TRESOR gewährt darüber hinaus kein freiwilliges allgemeines Rückgaberecht.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Soweit gesetzlich zulässig und der Verbraucher ordnungsgemäß hierüber informiert wurde, trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung bzw. Rückbeförderung. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, werden die hierfür erforderlichen Informationen im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten erteilt.
HANSA TRESOR ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Teilnahmeverpflichtung besteht.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen von HANSA TRESOR.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
HANSA TRESOR liefert und erbringt Leistungen grundsätzlich innerhalb der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026